1. Allgemeines
Die nachstehenden Vertragsbestimmungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der tanzfabrik Tanzschule Marohn G.b.R., Neumarkt 2a, 59821 Arnsberg und dem Kunden (nachfolgend: KUNDE) geschlossenen Verträge, auch wenn diese über den Internetauftritt der Tanzschule unter www.tanzfabrik.net (nachfolgend: TANZFABRIK) abgeschlossen werden.
2. Anmeldung zu den Kursen / Vertragsschluss
2.1. Für die Anmeldung zu einem Tanzkurs bzw. zu einem unbefristeten Tanzkurs muss der KUNDE diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) akzeptieren. Mit Absenden des elektronischen Anmeldeformulars des Kursbuchungstools auf der Internetseite www.tanzfabrik.net werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.
2.2. Bei der Anmeldung auf der Internetseite www.tanzfabrik.net schließt der KUNDE mit Anklicken des Buttons 'zahlungspflichtigen Vertrag schließen' unmittelbar einen Vertrag mit der TANZFABRIK bzgl. der ausgewählten Tanzkurse. Eine gesonderte Annahmeerklärung durch die TANZFABRIK ist nicht erforderlich.
2.3. Eingabefehler kann der KUNDE über die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Bestellprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons 'vor' und 'zurück' des Browsers korrigieren bzw. die in dem Kursbuchungstool angebotenen Schaltflächen ‚zurück‘ und ‚weiter‘ nutzen.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Gegenstand des Vertrages zwischen TANZFABRIK und KUNDE ist die Erbringung von Dienstleistungen einer Tanzschule gemäß den Kursbeschreibungen des gebuchten Tanzkurses,
die sich aus dem Kursbuchungstool auf www.tanzfabrik.net ergeben.
3.2. Der Vertrag kommt zustande mit: Tanzschule Marohn G.b.R., Neumarkt 2a, 59821 Arnsberg.
3.3. Die genaue Kursstundenanzahl, die jeweilige Dauer einer Einheit eines Tanzkurses, die konkreten Termine und der Inhalt des Tanzkurses ergeben sich aus der Beschreibung des gebuchten Tanzkurses in dem Kurbuchungstool auf der Internetseite www.tanzfabrik.net.
3.4. Vertragssprache ist Deutsch. Der Unterricht der TANZFABRIK in den Tanzkursen findet in deutscher Sprache statt.
4. JUNIOR-CARD, JUNIOR-CARD plus, START-CARD, CLASSIC-CARD, HIP-HOP, SENIORENTANZ - KÜNDIGUNG
4.1. Im Rahmen der JUNIOR-CARD, JUNIOR CARD plus, START-CARD, CLASSIC-CARD, CLASSIC-CARD plus, den verschiedenen Spezialkursen, wie z.B. HIP-HOP und dem SENIORENTANZ
hat der KUNDE die Möglichkeit, bei der TANZFABRIK an unbefristeten Tanzkursen teilzunehmen.
4.2. Im Rahmen von unbefristeten Tanzkursen hat der KUNDE, je nach Kurs, verschiedene Vorteile, wie z.B.:
* Kursteilnahme auch mehrfach wöchentlich nach Verfügbarkeit;
* Unterrichtszeit: 75 Minuten zuzüglich einer Pause;
* Das ausgewiesene Monatshonorar entspricht 1/12 des Jahreshonorars für 38 Wochen Unterricht;
* freier Eintritt zum Tanzübungsveranstaltungen;
Die Vorteile werden jeweils in der Kursbeschreibung im Rahmen des Kursbuchungstools auf www.tanzfabrik.net beschrieben.
4.3. Die TANZFABRIK ist berechtigt, den Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
4.4. Die Zahlungsbedingungen für einen unbefristeten Tanzkurs richten sich nach den Regelungen in Ziffer 9.3.
4.5. Die Laufzeiten der unbefristeten Tanzkurse verlängern sich wie folgt:
* Junior-Card und Junior-Card plus:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich - ohne fristgerechte Kündigung - automatisch.
Mit Zustimmung verlängert der KUNDE bei der Junior-Card jeweils automatisch um drei Monate, bei der günstigeren Junior-Card plus jeweils automatisch um sechs Monate.
Der Wechsel auf die günstigere sechsmonatige Junior-Card plus ist jederzeit – auch innerhalb der Junior-Card – bis zu 14 Tagen zum Monatsende möglich (s. Verbraucherschutz 5.).
* Start-Card und Classic-Card, Classic-Card plus:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich - ohne fristgerechte Kündigung - bei der Start-Card automatisch.
Mit Zustimmung verlängert der KUNDE bei der Start-Card jeweils automatisch um drei Monate, bei der Classic-Card jeweils automatisch um sechs Monate und bei der Classic-Card plus
automatisch um 12 Monate. Der Wechsel auf die günstigere sechsmonatige Classic-Card oder 12-monatige Classic-Card plus ist jederzeit – auch innerhalb der Start-Card – bis zu 14 Tagen
zum Monatsende möglich (s. Verbraucherschutz 5.).
* Fitness, Streetdance, Pumuckl-Club, Kids-Club, Videoclip Tanzen, Hip Hop, Dancefloor, Zumba, Seniorentanz, etc.
Die Vertragslaufzeit beträgt bei den vorgenannten Kursen drei oder sechs Monate und verlängert sich - ohne fristgerechte Kündigung - automatisch (s. Verbraucherschutz 5.).
4.6. Für Sonderveranstaltungen behält sich die TANZFABRIK vor, geplante Tanzstunden im Rahmen eines unbefristeten Tanzkurses zu verlegen bzw. in dringend notwendigen Fällen ausfallen zu lassen. Gleiches gilt bei plötzlichen, unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. der kurzfristigen Erkrankung eines Tanzlehrers. Die TANZFABRIK wird in diesen Fällen Ausweichtermine bekanntgeben, an denen der KUNDE kostenfrei teilnehmen kann.
4.7. Bei Schwangerschaft, Wohnortwechsel oder nachträglich eintretender Bewegungsunfähigkeit, die dauerhaft jede weitere Teilnahme unmöglich macht, kann, bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, ohne Einhaltung einer Frist zum jeweiligen Monatsende schriftlich gekündigt werden.
4.8. Unbefristete Tanzkurse können vom KUNDEN mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt werden.
4.9. Kündigungen bedürfen der Textform an die Verwaltungsanschrift der TANZFABRIK.
5. Verbraucherschutz (Verbraucherschutzgesetz vom 01.03.2022)
5.1. Sofern der KUNDE nichts weiter veranlasst, verlängert sich die gebuchte Tanz-Zeit nach der ersten Laufzeit auf unbestimmte Zeit und ist ab dann immer mit vierwöchiger Frist kündbar.
Ab diesem Datum wird das monatliche Honorar - wie vereinbart - auf den Monatstarif (s. Kursanmeldung "Honorare und Laufzeiten") neu umgestellt. Im Fall einer Kündigung in Textform
wird diese vier Wochen nach Eingang wirksam. Die Berechnung erfolgt automatisch.
5.2. Der KUNDE kann sich auch weiterhin den günstigeren Monatsbeitrag sichern, indem der KUNDE aktiv eine weiter längere Laufzeit bucht.
Diese Buchung erfolgt über einen Link in einer separaten E-Mail an den KUNDEN.
6. Widerrufsrecht
KUNDEN, die Verbraucher sind, gewährt die TANZFABRIK - ohne dazu nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen gem. § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB verpflichtet zu sein - ein Widrrufsrecht,
wonach der folgenden Belehrung widerrufen werden kann:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: tanzfabrik Widerrufsfolgen: Besondere Hinweise |
- Ende der Widerrufsbelehrung -
7. Rücktritt / Krankheit / Absage / Übertragung von Stunden / Unterrichtsverbot / nationaler Notstand / Pandemie
7.1. Bei Nichtteilnahme an dem gebuchten Tanzkurs hat der KUNDE die volle Kursgebühr an die TANZFABRIK zu entrichten.
7.2. Die TANZFABRIK ist berechtigt, gebuchte Tanzkurse mit einer Vorlaufzeit von zwei Werktagen abzusagen, falls die Zusammensetzung der Kursteilnehmer im Verhältnis von Frauen und Männern extrem unausgewogen sein sollte oder falls der Tanzlehrer durch ein plötzliches, unabwendbares Ereignis, wie z.B. kurzfristiger Erkrankung, ausfallen sollte. Für den Fall der Absage eines Tanzkurses durch die TANZFABRIK, erhält der KUNDE bereits gezahlte Kursgebühren / Entgelte zurück oder er kann die Tanzstunde nach seiner Wahl an einem anderen Termin nachholen. Die Rückzahlung erfolgt per Überweisung. Der KUNDE hat der TANZFABRIK hierfür seine Bankverbindung (IBAN) mitzuteilen. Die Absage erfolgt in Textform (E-Mail, SMS, FAX, Brief) oder telefonisch, ggf. auch durch Mitteilung auf einem Anrufbeantworter / Mobilfunkmailbox. Weitergehende Schadensersatzansprüche des KUNDEN sind ausgeschlossen.
7.3. Kann der KUNDE an einem gebuchten Tanzkurs aus zwingenden gesundheitlichen Gründen nicht bis zum Ende teilnehmen oder kann er einzelne Kursstunden eines gebuchten Tanzkurses aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, so braucht der KUNDE nach der vierten Krankheitswoche keinen Beitrag mehr zu zahlen; der Vertrag ruht. Die Vertragsdauer verlängert sich um die Zeit, in der der Vertrag ruht. Der KUNDE kann nach Absprache mit der TANZFABRIK wieder in den laufenden Tanzkurs oder in einen Folgekurs einsteigen. Dies gilt aber nur, wenn der KUNDE unverzüglich nach der Erkrankung ein ärztliches Attest über die Erkrankung vorlegt.
7.4. Die Tanzfabrik ist berechtigt, bei Auftreten eine nationalen Notstandes (z.B.: Pandemie, etc.) und einer damit verbundenen Betriebsschließung/ Arbeitsverbotes, die laufenden Tanzkurse für die Dauer der Schließung auszusetzen; der Vertrag ruht. Die gebuchte Vertragslaufzeit bleibt bestehen. Der KUNDE kann nach Absprache mit der TANZFABRIK wieder in den laufenden Tanzkursus oder in eine Folgekursus einsteigen.
7.5. Der KUNDE kann diese verbleibenden Stunden dann – in Absprache mit der TANZFABRIK – in anderen Tanzkursen der TANZFABRIK aufbrauchen. Eine Rückzahlung erfolgt nicht. Die verbleibenden Stunden, verfallen nach 12 Monaten.
8. Vertragstextspeicherung
Der Vertragstext wird von der TANZFABRIK für den Zeitraum der Erbringung der Dienstleistung gespeichert. Die Einzelheiten des gebuchten Tanzkurses werden dem KUNDEN gesondert in Textform
(E-Mail) zugesendet oder übergeben. Diese AGB können auch auf der Internetseite der TANZFABRIK abgerufen und ausgedrucktwerden.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Die Kursgebühren sind dem aktuellen Kursprogramm zu entnehmen und verstehen sich pro Person inkl. MwSt. und GEMA.
9.2. Der KUNDE hat die Kursgebühr gemäß den von der TANZFABRIK angebotenen Zahlungsarten zu entrichten. Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
* Banklastschrift
9.3. Als Zahlweise wird nur die Zahlung monatlich per Banklastschrift akzeptiert. Kommt der KUNDE bei monatlicher Zahlweise mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin des gebuchten Tanzkurses sofort fällig.
9.4. Der KUNDE hat der TANZFABRIK seine IBAN und den Kontoinhaber mitzuteilen. Die TANZFABRIK bucht nach Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von dem Konto des KUNDEN ab. Im Falle einer Rücklastschrift hat der KUNDE die Kosten dieser Rücklastschrift in Höhe von 10,00 Euro zuzüglich der entstandenen Bankgebühren pro Rücklastschrift an die TANZFABRIK zu erstatten. Der Nachweis, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden durch die Rücklastschrift entstanden ist, bleibt dem KUNDEN vorbehalten.
9.5. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig, unbestritten bzw. von der TANZFABRIK anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Dieses Aufrechnungverbot gilt für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
10. Haftung
10.1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen die TANZFABRIK richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
10.2. Die Haftung der TANZFABRIK ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit der TANZFABRIK,
ihrer Mitarbeiter, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung der TANZFABRIK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der TANZFABRIK.
10.3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen oder leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die TANZFABRIK oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TANZFABRIK beruhen, haftet die TANZFABRIK nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Sofern die TANZFABRIK zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der KUNDE deshalb bei Vertragsabschluss vertraut hat (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt.
11. Datenspeicherung und Datenschutz
Es gelten ausschließlich die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung auf der Internetseite www.tanzfabrik.net.
12. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung
12.1 KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter
der URL: ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.
12.2 Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
12.3 Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 11.1. und 11.2. unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2. Bei KUNDEN, die Verbraucher sind und die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der KUNDE seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
13.3. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, und schließt er den Vertrag mit der TANZFABRIK in dieser Eigenschaft ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der TANZFABRIK in Arnsberg.
13.4. Dies gilt auch, wenn der KUNDE Unternehmer ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis der TANZFABRIK, auch das Gericht an einem anderen gesetzlich zuständigen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
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Stand Okt 2022